Verbesserungen für Homegrow und Clubs
Die Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland erfolgte, Honegrow und Anbauvereinigungen sind geregelt. Um praktikable und rechtssichere Regelungen für den privaten Anbau und nicht-gemeinnützige Cannabis-Clubs zu schaffen, werden folgende Verbesserungen vorgeschlagen.
Homegrow: Privatpflanzen
Derzeitige Orientierung (Stand 2025):
- 3 Pflanzen pro Haushalt
- 50 g Maximalbestand für den privaten Bereich
- 25 g auf der Straße erlaubt
- Mindestalter: 18 Jahre
Forderungen und Verbesserungen:
- Mutterpflanzen und Stecklinge: Mutterpflanzen zur Zucht erlauben, Stecklinge für Anbau.
- Erweiterung der 50 g-Regel: Bei einer Outdoor-Ernte pro Jahr sollte die Maximalmenge von 50 g monatlich berechnet werden, um jährliche Erträge zu berücksichtigen. Eine optionale Meldepflicht wie z.B. beim Bierbrauen für große Ernten oder Möglichkeiten der Abgabe an Mitbewohner, Familie oder Spenden für medizinische Zwecke ermöglichen.
- Rechtssicherheit: Klar definierte Grenzen für Pflanzenanzahl und Vorrat. Dabei klar stellen, was ein Steckling ist und wie man Mutterpflanzen gesetzeskonform privat anbauen darf.
- Keine Registrierung: Privatanbau ohne behördliche Meldung, um Datenschutz zu wahren. Transportmeldungen dürfen nur anonymisiert gespeichert werden, ein Nachweis der Anmeldung sollte beim Transport mitgeführt werden .
- Mitbewohnerregelung: Klärung, wie der Anbau juristisch legal in Mehrpersonenhaushalten oder temporären Wohnformen (z. B. Zelt) möglich ist.
- Prävention im eigenen Haushalt: Welche Maßnahmen sind beim Homegrow zu ergreifen?
- Analyse: Testverfahren für selbstangebautes Cannabis anbieten. Anonymes Angebot für hohe Reichweite.
Ziel: Rechtssicherheit für Konsument:innen, Schutz der Privatsphäre, Förderung verantwortlicher Selbstversorgung.
Cannabis-Club Regeln verbessern
Grundlagen
- Produktionsmengen und Abgaben dokumentieren
- Mitglieder auf Wohnort und Alter prüfen
- Für U21 weitere Abnahme-Begrenzungen
- Stecklinge auch an nicht Mitglieder abzugeben, dokumentiert
Forderungen und Verbesserungen
- Satzungszwecke: Flexiblere Gestaltung, um Aktivitäten rund um Prävention, Bildung, Vereinswachstum und Produktion abzubilden.
- Einheitliche Gesetze: Bundeseinheitliche Regeln, damit die Chancen gleich gestellt werden. Standartisierte Analyseverfahren und Genehmigungsanträge über ein zentrales Online Portal stellen.
- Bürokratieabbau: Einheitliche Anträge, zentraler Empfang, dezentrale Bearbeitung bei zuständiger Behörde.
- Orte/Gebiete: Ausweisung geeigneter Immobilien oder Gebiete für Clubs, um wirtschaftliche Stabilität zu sichern. Welche Gewerbegebiet sind grundsätzlich genehmigungsfähig?
- Finanzierung: Sponsoren, Subventionen, staatliche Kredite und Startequipment aus beschlagnahmtem Eigentum ermöglichen.
- Abgabe von Produkten: Risikoreduzierende Produkte, Zubehör, Edibles und Extrakte bei staatlicher Schulung ermöglichen.
- Konsumräume: Sicherer Konsum unter Aufsicht zu Präventionszecken.
Ziel: Regulierte Versorgung, Minimierung des Schwarzmarktes, Förderung von Prävention und Sicherheit der Konsumenten.
Legalisierung vollenden
Damit die Clubs und Homegrower nicht die einzige legale Quelle bleiben, sind Shops mit anonymen Kauf eine überfällige Ergänzung gegen den Schwarzmarkt.
Nur durch hohe Verfügbarkeit ist der Schwarzmarkt einzudämmen. Das gelingt nur wenn es Lizenzen oder Modelle dazu gibt. Cannabis wie Opium heißt es in der Single Convention, demnach müsste nur eine Bundesbehörde das ganze leiten. Dazu würde sich die Cannabis Agentur sicher eignen, die aktuell medizinische Importmengen und Co. regelt.
Auch auf europäischer Ebene muss sich politisch etwas bewegen, immer mehr Länder haben medizinische Systeme, wie nun auch Frankreich und ebenso möchte Tschechien die Legalisierung von Cannabis.
Werden wir unter der nächsten Regierung eine Verbesserung sehen? Die erteilten Lizenzen gelten 7 Jahre, ein Einzug käme der Enteignung gleich, demnach wird es keiner entziehen wollen, eine große finanzielle Entschädigung zu zahlen. Ein Stopp der Vergabe von Genehmigungen fordern jedoch einige Innenminister inzwischen.
Clubantrag für 4000€?
Je nach Antragsumfang und Aufwand können bis zu 4000€ oder sogar mehr für den Antrag nötig. Das FAQ klärt über die Gebühren auf: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLABOR/Service/FAQ/cannabis_lsh
Antrag auf Genehmigung in Schleswig-Holstein: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/V/verbraucherschutz/Downloads/Antrag_Erlaubnis_Cannabisanbau
